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Rechtliche Hinweise:
Wir weisen Sie hiermit auf den privaten Charakter des Fluges und die untenstehenden gesetzlichen Bestimmungen hin.
Für jede Inlandbeförderung und internationale Beförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern, die durch Luftfahrzeuge ausgeführt wird, gelten die Haftungsregeln der Lufttransportverordnung vom 5. September 2005, bzw. soweit anwendbar das Montrealer Abkommen, Montrealer Prot. 2, sowie nationale Bestimmungen soweit anwendbar. Gehaftet wird nur für den nachgewiesenen Schaden. Bis zum Betrag von 100'000 SZR ist eine Haftungsbeschränkung ausgeschlossen. Darüber hinaus reduziert sich die Haftung oder ist ausgeschlossen, wenn der Passagier den Schaden verschuldet oder mitverschuldet hat oder wenn ihn ein Dritter verursacht oder mitverursacht hat. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Lufttransportverordnung. Für ausgewiesene Ansprüche bis zum Betrag von 100’000 SZR besteht keine Einrede, dass der Luftfrachtführer den Unfall nicht verschuldet hat. Für Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck oder für Verspätungen ist die Haftung des Lufttransportführers in der Regel beschränkt. Bei diesem Flug handelt es sich um einen privaten, nicht gewerbsmässigen Flug, mit allen gesetzlichen Konsequenzen bzgl. Einschränkung der Haftung. Bei einem Unfall werden Sofortzahlungen in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, sofern diese anwendbar sind, in vorgeschriebener Höhe ausgerichtet.
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